Am 18. Juli 2018 veröffentlichte die Europäische Kommission eine Bekanntmachung, dass der Anstieg der Importe von Stahlerzeugnissen der EU-Industrie erheblichen Schaden zugefügt habe. Daher beschloss sie, eine zusätzliche Schutzgebühr von 25% auf zusätzliche importierte Stahlprodukte zu erheben. In diesem Fall handelt es sich um die KN-Codes 7208 10 00, 7209 15 00, 7209 16 10, 7210 20 00, 7210 70 80, 7209 18 99, 7208 51 20, 7219 11 00, 7219 31 00 und 7214 30 00 7214 20 00, 7222 11 11, 7221 00 10, 7213 10 00, 7216 31 10, 7301 10 00, 7306 30 41, 7306 61 10, 7304 11 00, 7304 51 12, 7305 11 00, 7306 11 10 und 7217 10 10 Stahlprodukte unter den Bedingungen. Die in China involvierten Produkte unterliegen der Besteuerung, und die Sonderverwaltungsregion Hongkong und die Sonderverwaltungsregion Macau unterliegen nicht der Besteuerung. Die oben genannten vorübergehenden Schutzmaßnahmen gelten für 200 Tage.
Am 26. März 2018 veröffentlichte die Europäische Kommission eine Bekanntmachung, um Untersuchungen über die Einleitung von Schutzmaßnahmen für importierte Stahlprodukte einzuleiten.
